Bei Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens im Kindes- und Erwachsenenalter. Angeborene und erworbene Hörstörungen einschließlich auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen.
Eine logopädische Behandlung findet auf Verordnung eines niedergelassenen Arztes statt.
Termine werden je nach Indikation in regelmäßigem Turnus 1 bis 3 mal wöchentlich durchgeführt und können nach Bedarf 30, 45 oder 60 Minuten dauern.
Ein konsequentes Erscheinen, der regelmäßige Austausch, sowie die Durchführung häuslicher Übungen bei Bedarf sind Voraussetzung für den Erfolg der Therapie.
Es gibt Einzel- bzw. Gruppentherapien.
Auch Haus- und Heimbesuche sind möglich.
Wahrnehmungsübungen
Ausbau des Wortschatzes und Training der Kommunikationsfähigkeiten
Übungen zur Bildung von Lauten
Training von Atmung, Stimme und Schlucken
Unterstützung der Kommunikation durch Hilfsmittel wie Gebärden, Sprechtafeln und Sprachcomputer
Beratung von Betroffenen, Eltern und Angehörigen
Alltagsunterstützung
Auf dem Bild ist unser Team zu sehen, dass sich engagiert um die Behandlung und Betreuung der Patienten kümmert. Das Team besteht (von links nach rechts) aus Frau Kistner, Frau Lauck und Frau Steiner.
Probleme im Bereich des Wortschatzes, der Grammatik und des Satzbaus
Störungen im Bereich der Artikulation, wie Probleme in der Ausführung und Umsetzung von Lauten
Myofunktionelle Störungen, sowie Schluckstörungen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung
Störungen in der Hörverarbeitung und -wahrnehmung
Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen
Lernschwierigkeiten und Lernprobleme
Körperliche und geistige Behinderungen
neurologische Erkrankungen, wie: Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, ALS, Demenz, etc.
Aphasien (Sprachstörungen) nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Operationen am Gehirn, etc.
Dysarthrien und Sprechapraxien (Sprechstörungen in Ausführung oder Planung)
Dysphagien (Schluckstörungen)
Lähmungen bzw. Wahrnehmungsstörungen im Bereich des Gesichts bzw. im Mundbereich
Stimmstörungen
Stottern/Poltern
Logopädie ist eine Kassenleistung und wird von den gesetzlichen, sowie privaten Krankenversicherung getragen, sofern eine Heilmittelverordnung oder Privatrezept vorliegt. Erwachsene zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Verordnungsgebühr von 10,- € zuzüglich 10% der Behandlungskosten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung seitens der Krankenkasse vorliegt.
Haben Sie noch Fragen oder möchten einen Termin?
Melden sie sich gerne während der Sprechzeiten
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag:
08:00 bis 18:00
Freitag:
08:00 bis 16:00
Praxis für Logopädie
Melanie Lauck
Schlossstraße 26
67292 Kirchheimbolanden
TELEFON:
06352 753900
TELEFAX:
06352 753901
E-MAIL:
info@logopaedie-lauck.de